
Das Ziel des Gesundheitsdienstes in der Schule ist die richtige und dringende Versorgung der Schulgemeinschaft während des Aufenthalts in der Schule.
Deshalb ist es notwendig, die Leistungen der Schulklinik
-in Betracht zu ziehen: Prüfung der Vitalfunktionen und der Symptome des Gesundheitsproblems oder des Unfalls, und die Durchführung der notwendigen Hilfe. Die Schulklinik leistet die erste Hilfe, kann aber in keinem Fall die Funktion des Hausarztes ersetzen.
-Information über den Gesundheitszustand des Schülers und falls notwendig Benachrichtigung der Eltern.
-Im Fall eines Transfers nach Hause oder ins Krankenhaus benachrichtigen der Arzt oder die Krankenschwester die Eltern oder einen Vertreter. Eltern oder Vertreter müssen an der Rezeption der Schule eine Ausgangserlaubnis unterschreiben..
-Im Notfall verabreicht die Schulklinik Medikamente und informiert die Eltern oder Verantwortlichen des Schülers über die Situation, jedoch immer unter Beachtung der Anweisungen in der MEDIZINISCHEN INFORMATION (medizinische Vorgeschichte, Allergien, usw.).
-Sollte ein Transfer im Krankenwagen notwendig sein, wird dieser durch einen medizinischen Notfalldienst durchgeführt, begleitet vom Verwandten oder einem Verantwortlichen der Schule.
-Um die Eltern benachrichtigen zu können, müssen die Telefonnummern im Schulregister richtig angegeben sein, damit die Schulklinik, falls notwendig, schnellstmöglich Kontakt aufnehmen kann. Ebenso muss jede Änderung der persönlichen Angaben im akademischen Register aufgenommen werden.